Fachartikel: Aktuelle Anforderungen bei Qualitätsüberprüfung mit Blower-Door-Messungen

0 0

Luftdichtheitsmessungen sind inzwischen fester Teil von Bauprojekten. Einige Gründe:
Die Energieeinsparverordnung EnEV fordert Blower-Door-Messungen unter bestimmten Voraussetzungen. Institutionen wie die Kreditanstalt für

Wiederaufbau KfW sehen in einem gutem Ergebnis eines Blower-Door-Tests die Bestätigung

Kindertagesstätte in Süddeutschland, die in Holzbauweise errichtet wurde
Holzbauer waren schon immer ihrer Zeit voraus. Durch die akribische Detailplanung und Vorfertigung werden viele Fehler eliminiert. Hier eine Kindertagesstätte in Süddeutschland, die in Holzbauweise errichtet wurde. Bildquelle: Bauberatung Franz

für eine qualitativ hochwertige Planung und Ausführung von Bauprojekten. Daher berücksichtigen Planer und Architekten häufig Luftdichtheitsmessungen schon bei der energetischen Berechnung zur finalen Qualitätsüberprüfung.

Häufige Frage: Was sind die aktuellen Anforderungen? Nach welcher Norm wird gemessen?

Ein typischer Satz aus einer Ausschreibung: „Blowerdoor-Messung als Nachweis für EnEV (Energieeinsparverordnung) nach DIN EN 13829 Verfahren B.“ Doch was bedeutet das eigentlich? Und: ist diese Norm eigentlich noch gültig? Wenn ja, wie lange?

Sowohl Planer, Energieberater, Handwerker und sogar Messdienstleister sind häufig unsicher, nach welcher Norm gemessen werden soll. Wenn das neue GebäudeEnergieGesetz GEG in Kraft tritt – der Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest –  wechselt nämlich wahrscheinlich die Norm.

Jeder kann BlowerDoor-Messungen ausführen, haftet jedoch mit der Unterschrift

Zuerst der eigentliche Skandal: Es gibt in Deutschland keine Anforderungen an die Ausbildung eines Blowerdoor-Messdienstleisters. Man kauft sich ein entsprechendes Equipment und zieht los. Bei näherem Hinsehen gibt es allerdings einiges zu beachten. Um eine Messung normgerecht und entsprechend geltenden Richtlinien durchzuführen, sind einige Kenntnisse notwendig.

Achtung: Verwirrungspotenzial 1 – EnEV, DIN EN 13829 und ISO 9972

Die oberste Grundlage für die Messung ist die EnEV. Zum Einen definiert sie Grenzwerte, zum Anderen fordert sie seit 2014 das Verfahren B der DIN EN 13829. Diese ist zwar offiziell zurückgezogen und durch ISO 9972 ersetzt. Da sich die aktuelle EnEV aber auf die DIN EN 13829 bezieht, hat sie weiterhin Gültigkeit.

Verwirrungspotenzial 2 – Verfahren A und B

Die beiden in der DIN EN 13829 definierten Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) und B (Prüfung der Gebäudehülle) sind allerdings entgegen landläufiger nicht vom Messzeitpunkt abhängig, sondern allein vom Ziel der Messung. Oft wird behauptet: A bedeutet Abnahme, B baubegleitend. Alles falsch.

Die Norm sagt: „Die Messung kann erst stattfinden, nachdem die Hülle des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils fertiggestellt ist.“ Und direkt im Anschluß: „Durch eine vorgezogene Luftdurchlässigkeitsmessung der eigentlichen Luftdichtungsschicht können Undichtigkeiten oft einfacher nachgebessert werden als nach Fertigstellung des Gebäudes.“ Daraus ergibt sich: gemessen wird im fertigen Zustand. Auch die KfW schreibt in ihren FAQ: „Der Luftdichtheitstest nach EnEV ist für das fertig gestellte Gebäude durchzuführen. Eine zusätzliche Messung im Bauzustand (z.B. Rohbau) ist als Teil der Qualitätssicherung zu empfehlen. Für eine Luftdichtheitsprüfung nach EnEV ist das Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) nach DIN EN 13829 anzuwenden.“

Ideal: Baubegleitend und abschließend die Qualität überprüfen

Die beste Variante sind zwei Tests: 1. Eine baubegleitende Leckagesuche nach Fertigstellung der Luftdichtheitsebene. 2. Die normgerechte Abnahmemessung nach Fertigstellung des Gebäudes.

Bevor es losgeht: vorausgehende Prüfung

Unter 5.3 der Norm sind die einzelnen Verfahrensschritte definiert. Als Erstes die vorausgehende Prüfung:

„Ungefähr bei der höchsten für die Messung vorgesehenen Druckdifferenz ist die gesamte Gebäudehülle auf große Leckagen und fehlerhafte provisorische Abdichtungen zu untersuchen. Wenn solche Leckagen gefunden werden, sind sie genau zu protokollieren.“

Preisfrage: Was ist eine große Leckage?

Um sich der Antwort zu nähern, gibt es das Forschungsvorhaben Leckagebewertung. Der Forschungsbericht ist öffentlich und unter diesem Link abrufbar. Aus diesem Satz der Norm ergibt sich auch, daß die Leckagesuche zur Messung nach DIN EN 13829 zwingend dazugehört und nicht etwa als zusätzlicher Posten in der Preisliste ausgewiesen werden darf, wie bei so manchem Preisbrecher im Internet üblich.

Mess-Schritte

Hier werden 8 Pascal angezeigt.
Die natürliche Druckdifferenz bei geschlossenem Gebläse darf 5 Pascal nicht überschreiten. Hier werden 8 Pascal angezeigt.

Die eigentliche Messung besteht dann aus diesen Punkten:

  • Ermittlung der natürlichen Druckdifferenz vor und nach der Messreihe
  • mindestens 5 Messpunkte
  • Abstand der einzelnen Messpunkte nicht mehr als 10 Pascal
  • größte Druckdifferenz mindestens 50 Pascal
  • kleinste Druckdifferenz 10 Pa oder 5x natürliche Druckdifferenz

Die Ermittlung der natürlichen Druckdifferenz bei abgedecktem Gebläse ist der nächste Schritt. Werden dabei 5 Pascal überschritten, wird die Messung nicht durchgeführt.

Achtung bei Wind: werden 5 Pascal überschritten, wird Messung ungültig

Dann kommt die Messreihe: Fünf Messpunkte zwischen 50 und 10 Pascal bei einem Abstand von nicht mehr als 10 Pascal sind in der Regel nicht ausreichend, da das System selten exakt bei 50-40-30-20-10 misst. Schon bei leichtem Wind ergeben sich hier größere Sprünge. Danach wird die natürliche Druckdifferenz erneut ermittelt. Sollten dabei 5 Pascal überschritten werden, wird die Messung als ungültig erklärt und es muss im Prüfbericht erwähnt werden.

Gehört immer dazu: Prüfbericht

Auch der Prüfbericht ist von der Norm klar definiert. Er muss unter Anderem enthalten:

  • Angaben, um das Objekt zu identifizieren
  • Gemessene Teile des Gebäudes
  • Nettogrundfläche und Innenvolumen und weitere erforderliche Gebäudemaße
  • Zustand der Öffnungen in der Gebäudehülle
  • Tabelle der erzeugten Druckdifferenzen und der zugehörigen Volumenströme
  • Leckagekurve
  • Prüfdatum
  • n50-Wert

Es genügt also nicht, einen Zettel abzugeben, auf dem der n50-Wert ausgewiesen ist und das Einhalten der Vorschrift bestätigt wird. Denn das Einhalten betrifft nicht nur den Wert, sondern das komplette Procedere der DIN EN 13829 Verfahren B.

Messung großer Gebäude: q50-Wert ist hier entscheidend

Blower Door Meßgeräte
Da das Fördervolumen eines Blower-Door-Gebläses begrenzt ist, werden größere Gebäude meist mit mehreren Geräten gemessen. Hier bei einer 52.000 Kubikmeter großen, beheizten Halle in Bayern.

Bei Gebäuden ab 1500 m3, die nach DIN V 15899 berechnet werden, fordert die EnEV den hüllflächenbezogenen q50-Wert, und zwar nur diesen. Wenn ein großes Wohngebäude aber nach DIN 4108 berechnet wird, geht nach wie vor der n50-Wert, auch wenn mehr als 1500m3 hat.

Nach DIN EN 13829 müssen bei einem Gebäude mit einem Volumen von mehr als 4000 m3 nicht unbedingt 50 Pascal bei der Messreihe erreicht werden. Es reichen 25 Pascal aus. Das muss zwar im Prüfbericht deutlich vermerkt werden mit der Feststellung, dass die Anforderungen der vorliegenden Norm nicht erfüllt wurden und einer Begründung dafür, dieses Vorgehen ist aber korrekt.

Übrigens: Laut Norm sollten zwei Messreihen aufgenommen werden. Es ist aber zulässig, nur eine Messreihe bei Unter- oder Überdruck zu erstellen.

Oft überlesen: Kalibrierte Geräte sind Pflicht

Und noch was: Die Norm bezeichnet die „regelmäßige Kalibration des verwendeten Messsystems entsprechend den Herstellerangaben oder entsprechend einem standardisierten Qualitätssicherungssystem“ als erforderlich.

Hier geraten auch die Gebläse immer mehr in den Fokus. Bei der Minneapolis Blowerdoor beträgt der Zeitraum für die Druckmessgeräte DG-700 und DG-1000 zwei Jahre, für die Gebläse vier. 
Hier ein Einblick eines Ablaufs einer Kalibrierung:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Ausblick ISO 9972

Dieser Blogartikel ist auch als Fachartikel auf der Bau-Plattform www.bauenmitholz.de erschienen.

In anderen Ländern wie der Schweiz ist sie bereits gültig, mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG wird die ISO 9972 höchstwahrscheinlich auch in Deutschland als Messnorm etabliert. Diese war übrigens vor 2000 schon einmal die Grundlage für Blower-Door-Messungen, wurde aber im Jahr 2001 durch die DIN EN 13829 ersetzt. Die wesentlichen Änderungen zu heute ergeben sich aber erst aus dem nationalen Anhang, der im Dezember 2018 veröffentlicht wurde. Die gesamte Norm gibt es kostenpflichtig bei beuth.de.

Autor

Holger MerkelHolger Merkel: Blower-Door-Messdienstleister, Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK) und Dozent, u.a. für die pro clima Wissenswerkstatt. Mit seinem Team führt er mehr als 400 Messungen im Jahr durch. Er unterstützt auch andere Messteams mit seinem Wissen. Sein Know-How gibt er in Vorträgen, Seminaren und Blower-Door-Ausbildungen weiter. Unter anderem bei dem deutschlandweiten 2-Tages-Kompaktseminar, das er mit der TÜV Rheinland Akademie konzipiert hat. Auf airtight-junkies.de berichtet er u.a. über Blower-Door-Tests, Leckagen und aktuelle Anforderungen.

Links und Quellen

Messnorm ISO 9972: Warum sie wichtig ist und was sich ändert – Kurzinterview (proclima.tv)

Vortrag: Normgerechte Luftdichtheits-Prüfung nach der neuen ISO 9972

Ablauf einer Blower-Door-Kalibrierung

Etwas Spaß: Blower-Door-Messung eines Dixi-Klo

Leckagen beim Holzbau


Habt ihr Fragen zum Artikel? Dann kommentiert ihn unten oder schreibt an hm@bionic3.de Falls Ihr Support für eine Messung benötigt, dann zögert nicht das bionic3-Team zu kontaktieren: Obermühlstraße 7 776756 Bellheim, info@bionic3.de, 0171/706 1344 (Holger Merkel)